- Wyk: Hundeverbot Badestrand (Satzung)
- 1.4.–31.10. ist das Mitführen von Hunden am Badestrand verboten, außer in den ausgewiesenen Hundestrandabschnitten.
- Wyk: Leinenpflicht
- Ganzjährig an allen Stränden (auch Hundestrände), im Watt und auf der Promenade.
- Wyk: Promenade
- Auf der Promenade keine unangeleinten Hunde (Satzung § 4 Abs. 3 b).
- Wyk: Hundetoiletten
- Über 70 kostenlose Hundetoiletten auf Föhr; in Wyk u. a. Sandwall, Hafen am Hundestrand, Hundewiese Strandstraße; in der Strandsaison zusätzlich drei in den Hundestrandzonen.
- Wyk: Kurabgabe/Strandzutritt
- Der Badestrand darf nur mit entrichteter Kurabgabe betreten werden (Personen); eine Hundeabgabe ist nicht genannt.
- Utersum: Freilauf-Bedingungen
- Freilauf nur in der beschilderten Zone; Rücksicht auf Spaziergänger; Hund darf weder andere Hunde noch Menschen attackieren; Kot entfernen, nicht vergraben.
- Utersum: Andere Strände
- Hunde sind an allen anderen Strandabschnitten der Insel sowie auf Liegewiesen und Spielplätzen nicht erlaubt.
- Utersum: Badestrand-Verbot (inselweit)
- 1.4.–31.10. Mitnahmeverbot für Hunde an den Badestränden.
- Utersum: Nationalpark/Deich
- Im Nationalpark Wattenmeer und auf den Deichen Hund an die kurze Leine.
- Nieblum: Leinenpflicht
- An den Hundestränden in Wyk und Nieblum gilt Leinenpflicht.
- Nieblum: Hundetoiletten
- Hundetoiletten u. a. „Nieblum Strand: Hundestrand“ und „Goting, Hundestrand“.
- Fähre
- Hunde fahren auf den W.D.R.-Fähren kostenlos mit; an der Leine, nicht auf den Sitzen. Hundeanhänger brauchen eine eigene Fahrkarte.